Stand: 10.08.2026
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag („EULA“) regelt die Nutzung der über jurina.biz angebotenen Softwareprodukte von Markus Jurina, insbesondere Leverage Lens und Morning Gap Center, einschließlich kostenloser und kostenpflichtiger Editionen sowie der mit der jeweiligen Software bereitgestellten Komponenten.
Lizenzgeber und Urheber der eigenentwickelten Software ist:
Markus Jurina
Kontaktdaten gemäß Impressum des Anbieters.
Diese EULA gilt für ein Softwareprodukt, soweit sie bei dessen Bereitstellung oder Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde. Produktspezifische Vereinbarungen und Angaben im jeweiligen Angebot gehen abweichenden allgemeinen Regelungen dieser EULA vor.
Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die jeweils erworbene oder bereitgestellte Software im Rahmen des jeweiligen Lizenzmodells zu verwenden.
Die Software wird lizenziert und nicht verkauft. Sämtliche Urheberrechte sowie sonstigen Rechte an der von Markus Jurina entwickelten Software verbleiben beim Lizenzgeber.
Eine persönliche kostenpflichtige Lizenz berechtigt den Lizenznehmer zur Installation und Nutzung der jeweils lizenzierten Software auf bis zu zwei eigenen Geräten, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
Die Nutzung durch andere Personen sowie die Weitergabe des Lizenzschlüssels oder der Software an Dritte ist nicht gestattet.
Der konkrete Funktionsumfang und die Dauer des Nutzungsrechts richten sich nach dem jeweiligen Softwareprodukt, der erworbenen Edition und dem gewählten Lizenzmodell.
Der Nutzer darf die Software für eigene private oder geschäftliche Zwecke einsetzen, soweit das jeweilige Lizenzmodell nichts Abweichendes bestimmt.
Eine für die Sicherung der künftigen Nutzung erforderliche Sicherungskopie darf im gesetzlich zulässigen Umfang erstellt werden.
Die Nutzung der von der Software abgerufenen Daten unterliegt zusätzlich den jeweiligen Bedingungen der betreffenden Datenanbieter.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers ist insbesondere untersagt:
Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder eine sonstige Rückübersetzung der Software sind untersagt, soweit solche Handlungen nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausdrücklich zulässig sind.
Ein zu einer kostenpflichtigen Softwareversion gehörender Lizenzschlüssel ist persönlich und vertraulich zu behandeln.
Der Lizenzschlüssel darf für die Aktivierung der jeweils lizenzierten Software auf bis zu zwei eigenen Geräten des Lizenznehmers verwendet werden, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
Der Lizenznehmer darf seinen Lizenzschlüssel nicht veröffentlichen, verkaufen, verschenken oder anderen Personen zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung stellen.
Ein Gerätewechsel, beispielsweise nach Austausch oder Defekt eines Computers, ist zulässig. Soweit hierfür eine erneute Aktivierung oder Freischaltung erforderlich ist, kann der Lizenznehmer den Lizenzgeber kontaktieren.
Bei nachweislichem Missbrauch, unberechtigter Weitergabe oder Manipulation des Lizenzsystems kann der Lizenzgeber die betreffende Lizenz sperren, soweit dies gesetzlich und vertraglich zulässig ist.
Der Lizenzgeber kann Aktualisierungen, Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates und technische Anpassungen für die jeweils betroffene Software bereitstellen.
Hierzu können insbesondere Anpassungen erforderlich sein, wenn sich Betriebssysteme, Python-Komponenten, Browser, Datenquellen, APIs, Webseitenstrukturen oder sonstige von der jeweiligen Software verwendete Drittkomponenten ändern.
Gesetzliche Ansprüche des Nutzers auf erforderliche Aktualisierungen und die Vertragsmäßigkeit eines digitalen Produkts bleiben unberührt.
Für Verbraucherverträge über digitale Produkte sieht das BGB ausdrücklich Anforderungen an Vertragsmäßigkeit und erforderliche Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates vor.
Die Softwareprodukte können für Teile ihrer Funktionen externe Datenquellen, Schnittstellen, Webseiten, APIs und Open-Source-Komponenten verwenden.
Der Lizenzgeber hat keinen Einfluss auf deren dauerhafte Verfügbarkeit, Datenqualität, technische Struktur oder zukünftige Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Es kann daher insbesondere zu folgenden Beeinträchtigungen kommen:
Der Lizenzgeber schuldet keine dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten externen Datenanbieters oder Drittanbieterdienstes, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Nutzung externer Daten und Dienste durch den Nutzer muss im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Anbieters erfolgen.
Soweit ein Softwareprodukt der Marktanalyse oder dem Trading dient – insbesondere Leverage Lens und Morning Gap Center – handelt es sich um ein Analyse-, Berechnungs- und/oder Visualisierungswerkzeug.
Die Software führt selbst keine Wertpapiergeschäfte aus und stellt keine Handelsplattform dar.
Angezeigte Signale, Berechnungen, Marktkommentare, Warnungen, Ampeln, Wahrscheinlichkeiten oder sonstige Auswertungen stellen keine persönliche Anlageberatung und keine individuelle Aufforderung zum Kauf, Verkauf oder Halten eines Finanzinstruments dar.
Sämtliche Handelsentscheidungen trifft der Nutzer eigenverantwortlich.
Die folgenden Hinweise gelten für Softwareprodukte, die zur Marktanalyse, zur Berechnung von Handelsparametern oder zur Unterstützung von Trading-Entscheidungen eingesetzt werden.
Finanzmärkte können sich jederzeit unerwartet entwickeln. Historische Daten, statistische Auswertungen, Backtests oder bisherige Trefferquoten erlauben keine zuverlässige Vorhersage zukünftiger Ergebnisse.
Insbesondere der Handel mit gehebelten Finanzinstrumenten wie Knock-Out-Produkten, Optionsscheinen, Futures oder CFDs kann zu erheblichen Verlusten bis hin zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals führen.
Die Software prüft weder die finanzielle Situation noch die Risikotragfähigkeit, Kenntnisse oder Erfahrungen des Nutzers.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie dafür, dass mithilfe der Software bestimmte Handels-, Anlage- oder Renditeergebnisse erzielt werden.
Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann insbesondere hinsichtlich externer Datenquellen und Dienste Dritter nicht zugesichert werden.
Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere Rechte von Verbrauchern, bleiben unberührt.
Die Softwareprodukte können Softwarekomponenten Dritter und Open-Source-Software enthalten oder verwenden.
Für diese Komponenten gelten ergänzend deren jeweilige Lizenzbedingungen. Diese EULA schränkt Rechte, die dem Nutzer unmittelbar aufgrund einer Open-Source-Lizenz eingeräumt werden, nicht ein.
Einzelne Softwareprodukte verwenden unter anderem yfinance unter der Apache License 2.0. Weitere produktspezifische Hinweise zu Drittkomponenten können in der jeweiligen Software, Dokumentation oder Produktbeschreibung aufgeführt sein.
Das Nutzungsrecht endet, wenn der Lizenzvertrag wirksam beendet wird oder der Nutzer trotz Abmahnung erheblich gegen diese Lizenzbedingungen verstößt und eine Beendigung gesetzlich zulässig ist.
Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere der unerlaubten Verbreitung der Software oder eines Lizenzschlüssels sowie einer vorsätzlichen Umgehung des Lizenzschutzes, bleiben weitergehende gesetzliche Rechte des Lizenzgebers unberührt.
Nach Beendigung eines Nutzungsrechts darf die Software nicht weiter verwendet werden, soweit kein anderweitiges Nutzungsrecht besteht.
Für den jeweiligen Vertrag gelten grundsätzlich die Lizenzbedingungen, die bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden.
Eine spätere Änderung dieser EULA wird nicht allein dadurch Bestandteil eines bestehenden Vertrages, dass eine neue Fassung auf der Website veröffentlicht oder zusammen mit einem Softwareupdate bereitgestellt wird.
Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Lizenzgeber und dem Nutzer haben Vorrang vor diesen vorformulierten Lizenzbedingungen.